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OLG Koblenz, 22.04.1999 - 15 WF 138/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beauftragung eines Rechtsanwalts vor Zugang der Berufungsbegründung; Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Antrag auf Zurückweisung der Berufung vor Zugang der Berufungsbegründung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beauftragung eines Rechtsanwalts vor Zugang der Berufungsbegründung; Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Antrag auf Zurückweisung der Berufung vor Zugang der Berufungsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarburg, 17.12.1998 - 3 F 240/97
- OLG Koblenz, 22.04.1999 - 15 WF 138/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1735
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 07.03.1996 - 23 W 79/96
Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.1999 - 15 WF 138/99
Dies ist - soweit ersichtlich - allgemeine Meinung in Literatur und Rechtsprechung (…vgl. Riedel/Sußbauer/Keller, BRAGO , 7. Aufl., § 32 Rn. 20;… Hartmann, Kostengesetze, 27. Aufl., BRAGO § 31 Rn. 18;… Zöller-Herget, ZPO , 21. Aufl., § 91 Rn. 13 Stichwort "Berufung", jeweils m.w.N.; Kammergericht MDR 1990, 732 ; Hanseatisches OLG Hamburg JurBüro 1997, 141; OLG Koblenz JurBüro 1981, 387).Eine Prozessförderung war nämlich durch den Antrag auf Zurückweisung der Berufung in diesem Prozessstadium nicht zu erreichen (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg JurBüro 1997, 141).
- BGH, 10.02.1988 - IVb ZR 67/87
Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei vorzeitiger Rücknahme des Rechtsmittelgesuchs …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.1999 - 15 WF 138/99
Anderes gilt nur dann, wenn die Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt ist oder der Berufungsführer den Gegner bittet, vorerst von der Bestellung eines OLG-Anwalts abzusehen (vgl. OLG Koblenz MDR 1996, 210 ), sich der Anwalt für den Berufungsgegner erst nach Berufungsrücknahme bestellt, um einen Verlustigkeits- und Kostenbeschluss zu erwirken (OLG Koblenz JurBüro 1993, 486) oder wenn der Berufungsgegner die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Berufung begehrt, bevor die Berufungsbegründung vorliegt (BGH FamRZ 1988, 942 für die Revision; OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 844; Senat, Beschluss vom 6. August 1998, 15 UF 453/98). - OLG Koblenz, 16.02.1995 - 14 W 87/95
Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.1999 - 15 WF 138/99
Anderes gilt nur dann, wenn die Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt ist oder der Berufungsführer den Gegner bittet, vorerst von der Bestellung eines OLG-Anwalts abzusehen (vgl. OLG Koblenz MDR 1996, 210 ), sich der Anwalt für den Berufungsgegner erst nach Berufungsrücknahme bestellt, um einen Verlustigkeits- und Kostenbeschluss zu erwirken (OLG Koblenz JurBüro 1993, 486) oder wenn der Berufungsgegner die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Berufung begehrt, bevor die Berufungsbegründung vorliegt (BGH FamRZ 1988, 942 für die Revision; OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 844; Senat, Beschluss vom 6. August 1998, 15 UF 453/98). - OLG Karlsruhe, 24.02.1987 - 16 UF 304/86
Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.1999 - 15 WF 138/99
Anderes gilt nur dann, wenn die Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt ist oder der Berufungsführer den Gegner bittet, vorerst von der Bestellung eines OLG-Anwalts abzusehen (vgl. OLG Koblenz MDR 1996, 210 ), sich der Anwalt für den Berufungsgegner erst nach Berufungsrücknahme bestellt, um einen Verlustigkeits- und Kostenbeschluss zu erwirken (OLG Koblenz JurBüro 1993, 486) oder wenn der Berufungsgegner die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Berufung begehrt, bevor die Berufungsbegründung vorliegt (BGH FamRZ 1988, 942 für die Revision; OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 844; Senat, Beschluss vom 6. August 1998, 15 UF 453/98). - OLG Koblenz, 21.08.1992 - 14 W 468/92
Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.1999 - 15 WF 138/99
Anderes gilt nur dann, wenn die Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt ist oder der Berufungsführer den Gegner bittet, vorerst von der Bestellung eines OLG-Anwalts abzusehen (vgl. OLG Koblenz MDR 1996, 210 ), sich der Anwalt für den Berufungsgegner erst nach Berufungsrücknahme bestellt, um einen Verlustigkeits- und Kostenbeschluss zu erwirken (OLG Koblenz JurBüro 1993, 486) oder wenn der Berufungsgegner die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Berufung begehrt, bevor die Berufungsbegründung vorliegt (BGH FamRZ 1988, 942 für die Revision; OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 844; Senat, Beschluss vom 6. August 1998, 15 UF 453/98).